Cookie-Hinweis

Diese Websites verwendet Cookies. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

SFDR

SFDR Richtlinien

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (“SFDR”)

Datum der Veröffentlichung: 31. August 2023

I. Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3)

Die TF H IV Technologiefonds Hessen GmbH & Co. KG („TFH IV“, LEI: 391200VUTIBPQFHVKG43) berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihres Investitionsentscheidungsprozesses. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Vor jeder Investition führt TFH IV eine Due Diligence durch. Teil dieser Due Diligence ist auch die Prüfung, ob Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen. Diese Prüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Deren Ergebnisse werden bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt. TFH IV ist jedoch frei in der Entscheidung, eine Investition wegen gewisser Nachhaltigkeitsrisiken nicht oder dennoch zu tätigen, wobei TFH IV auch risikomindernde Maßnahmen vorsehen kann. TFH IV handelt stets nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und berücksichtigt insbesondere die strategische Bedeutung der Investition sowie ihren transaktionalen Kontext

II. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4)

TFH IV berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und wendet daher auch nicht die in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, „RTS“) aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren an, um potenzielle nachteilige Auswirkungen festzustellen und zu gewichten. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Da es sich bei der SFDR, der Verordnung (EU) 2020/852 („EU Taxonomie”) sowie den konkretisierenden RTS um relativ neue Rechtsakte handelt, gibt es bislang nur wenig bis keine praktische Erfahrung oder Praxis im Umgang mit ihren jeweiligen Vorschriften. Deshalb würden erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung dieser Vorschriften auf die von TFH IV verfolgte Investitionsstrategie bestehen. Zudem steht der mit der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Verwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren nach Anhang I der RTS verbundene Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu der sehr geringen Bedeutung, die solche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Investitionsstrategie von TFH IV erlangen könnten: TFH IV verfolgt eine aktive Venture Capital Strategie und investiert in junge Start-Ups, insbesondere mit Technologieorientierung, in Hessen (Deutschland). Folglich werden die Investitionsentscheidungen von TFH IV kaum Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Außerdem hält der von TFH IV intern verwaltete Fonds nur Minderheitsbeteiligungen an seinen Portfoliounternehmen. Solche Minderheitsbeteiligungen reichen jedoch in der Regel nicht aus, um die Portfoliounternehmen zu veranlassen, die entsprechenden Daten zu erheben und an TFH IV zu übermitteln. Es ist daher für TFH IV derzeit nicht absehbar, ob die Informationen zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen regelmäßig und vollständig von allen Portfoliounternehmen eingeholt werden können.

Sofern und soweit sich die Rechtsunsicherheiten aufklären und sich hierzu eine praktikable Markt- und Verwaltungspraxis etabliert, wird TFH IV zu gegebener Zeit die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren überdenken. Bis dahin bleibt es TFH IV jedoch freigestellt, einzelne der in Anhang I der RTS aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren und/oder eigene Indikatoren anzuwenden.

III. Vergütungspolitik (Art. 5)

Als lediglich registrierter Verwalter alternativer Investmentfonds gemäß § 2 Abs. 4 des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“) hat TFH IV keine Vergütungsrichtlinie oder -politik nach den Vorgaben des KAGB und muss diese auch nicht haben.

IV. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für TF H IV Technologiefonds Hessen GmbH & Co. KG (Art. 10, 8)

Finanzprodukt: TF H IV Technologiefonds Hessen GmbH & Co. KG (der “Fonds”)

LEI: 391200VUTIBPQFHVKG43

Zusammenfassung

Der Fonds berücksichtigt bestimmte ökologische und/oder soziale Merkmale im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen und Monitoring-Prozesse, strebt aber keine nachhaltigen Investitionen im Sinne der SFDR an. Die Berücksichtigung von ökologischen und/oder sozialen Merkmalen erfolgt sowohl vor als auch nach einer Investition. Zu diesem Zweck werden zunächst und regelmäßig Informationen von den Portfoliounternehmen durch qualitative Abfragen eingeholt. Der Fonds bezieht sowohl Inklusions- (positives Screening) als auch Exklusionsaspekte (negatives Screening) in seinen Entscheidungsprozess ein. Dabei betrachtet der Fonds mehrere ESG-Themen als Schlüssel für verantwortungsvolles Investieren.

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit dem Fonds werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale durch die Berücksichtigung bestimmter Investitionsausschlüsse sowie bestimmter ESG-Kriterien im Rahmen des Entscheidungsprozesses (siehe Abschnitt ‚Anlagestrategie‘).

Anlagestrategie

Der Zweck des Fonds besteht im Aufbau, dem Halten und Verwalten eines Portfolios von Kapitalanlagen an Unternehmen in Hessen, insbesondere an technologieorientierten kleinen und mittelständischen Unternehmen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien.

Bei den Portfoliounternehmen wird es sich vornehmlich um kleine und mittlere Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell und Wachstumspotenzial in der Seed-, Start-up- und Wachstumsphase, insbesondere mit Technologieorientierung, handeln. Geographisch wird der Fonds in Portfoliounternehmen investieren, die ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung in Hessen haben oder die beabsichtigen, Niederlassungen oder Tochterunternehmen in Hessen zu gründen oder auszubauen oder wesentliche Geschäftsaktivitäten in Hessen zu entfalten oder ihren Unternehmenssitz von außerhalb Hessens nach Hessen zu verlegen oder durch ihre Aktivitäten oder ihren Know-how-Transfer relevante Wachstums- bzw. Innovationsimpulse in Hessen bzw. für hessische Unternehmen zu entfachen. Die Portfoliounternehmen sollen dabei das Potenzial haben, ihren regionalen Bezug zu einem signifikanten geschäftlichen Engagement in Hessen zu entwickeln.

Gleichzeitig darf der Fonds nicht in Portfoliounternehmen investieren, die in einem der folgenden Bereiche tätig sind oder die direkt oder indirekt ein anderes Unternehmen kontrollieren, das in einem der folgenden Bereiche tätig ist, und wird sicherstellen, dass die Portfoliounternehmen diese Anlagebeschränkungen während der gesamten Haltedauer einhalten:

  • Waffenindustrie (mit Ausnahme Polizei, Bundeswehr und Belieferung von ausschließlich Natoländern) und Waffenhandel;
  • Glückspiel;
  • Tabakindustrie;
  • Klonen von Menschen;
  • Handel mit GMOs (Genmodifizierte Organismen) oder Forschung und Entwicklung mit Bezug zu GMOs;
  • Errichtung und Betrieb von Kohlekraftwerken, einschließlich Aktivitäten der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette für thermische Kohle;
  • Tätigkeiten, von denen signifikante Gefahren für die Umwelt ausgehen (z.B. Uranabbau);
  • Pornografie-Branche, Prostitution sowie vergleichbare Branchen;
  • Öl- oder Gasförderung mittels Fracking oder aus Ölschiefer und Ölsand oder durch Artic Drilling;
  • Bergbau unter Anwendung des Mountain Top Removal Verfahrens;
  • Handel im Zusammenhang mit bedrohten Tier- oder Pflanzenarten nach CITES Liste (Convention on International Trade in Endangered Species);
  • unabhängig von der Branche: Unternehmen, die gegen UN Global Compact, UN Guiding Principals on Business and Human Rights, ILO Kernarbeitsnormen oder andere international anerkannte Prinzipien der Menschen- und Arbeitsrechte verstoßen;
  • Atomenergie; sowie
  • Agrarrohstoffe.

Darüber hinaus investiert der Fonds nur in Portfoliounternehmen, die die vom Fonds festgelegten Mindestanforderungen in Bezug auf seine ESG-Kriterien erfüllen. Bei der Identifizierung geeigneter Investitionsmöglichkeiten berücksichtigt der Fonds die folgenden ESG-Kriterien:

  • Keine Armut (Auswirkungen auf die Armut, z.B. durch Spenden oder Beitrag zu nachhaltigem und inklusivem Wirtschaftswachstum);
  • Null-Hunger (Auswirkungen auf den Hunger, z.B. durch die Begrenzung von Lebensmittelverschwendung, landwirtschaftliche Innovationen oder die Unterstützung lokaler Bauern in Entwicklungsländern);
  • Gute Gesundheit und Wohlbefinden (Schutz und Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Kunden; Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit anderer Beteiligter, z.B. Mitarbeiter von Lieferanten; Andere Mittel zur Sicherstellung eines gesunden Lebens und zur Förderung des Wohlbefindens für alle Menschen in jedem Alter);
  • Qualität der Ausbildung (Förderung von inklusiver, gleichberechtigter Bildung von hoher Qualität);
  • Gleichstellung der Geschlechter (Hohe Vielfalt bei Management und Mitarbeitern sowie gleiche Löhne für Männer und Frauen; Unterstützung und Förderung der Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen);
  • Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen (Auswirkungen des Wasserverbrauchs und des Abwassers auf die Umwelt; Andere Mittel zur Sicherung von sauberem und zugänglichem Wasser für alle);
  • Erschwingliche und saubere Energie (Energieeffiziente Produkte/Lösungen und/oder Einsatz von erneuerbaren Energien; Verbesserung des Zugangs zu bezahlbarer und sauberer Energie oder Steigerung der Energieeffizienz);
  • Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (Beitrag zu schrittweisem, nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Verfügbarkeit von menschenwürdiger Arbeit/qualitativen Arbeitsplätzen und/oder produktiver Vollbeschäftigung);
  • Industrie, Innovation und Infrastruktur (Infrastrukturinvestitionen oder andere signifikante positive lokale wirtschaftliche Auswirkungen; Innovation unterstützen und/oder Industrialisierung vorantreiben);
  • Reduzierte Ungleichheiten (Soziale Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften; Verringerung der Ungleichheiten zwischen Ländern);
  • Nachhaltige Städte und Gemeinden (Auswirkungen auf den Rad-, Fußgänger-, oder öffentlichen Verkehr (Infrastruktur) als Ersatz für den sonstigen Straßenverkehr; Erhöhung der Inklusivität, Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Städten und Gemeinden);
  • Verantwortungsvoller Konsum und Produktion (Verwendung von erneuerbaren oder recycelten Materialien bzw. Recycling von Produkten und/oder Verpackungen; Unterstützung und Stabilisierung von verantwortungsvollen Konsum- und Produktionsmustern);
  • Klima-Aktion (Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen, ozonabbauenden Substanzen, Stickoxiden und/oder Schwefeloxiden; Ergreifen anderer Sofortmaßnahmen, um die globale Erwärmung zu stoppen oder ihre Auswirkungen zu begrenzen);
  • Leben unter Wasser und an Land (Konformes Abfallmanagement, keine gefährlichen Abfälle und Auswirkungen auf die Umwelt; Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Arten; Erhaltung und nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen und Ökosystemen);
  • Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (Unterstützung von friedlichen und inklusiven Gesellschaften und des Aufbaus effektiver, rechenschaftspflichtiger Institutionen auf allen Ebenen); sowie
  • Partnerschaften (Wiederbelebung der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklungen).

Die Anlagestrategie des Fonds wird im Rahmen des Investitionsprozesses kontinuierlich umgesetzt: Jede Investitionsmöglichkeit wird im Rahmen der Due Diligence mit Blick auf die Anlagestrategie des Fonds, insbesondere mit Blick auf die Investitionsausschlüsse sowie die ESG-Kriterien, überprüft. Nach dem Tätigen eines Investments, d.h. während der Haltedauer, wird der Fonds seine Portfoliounternehmen regelmäßig überwachen und sie unterstützen, wenn und wo dies als relevant erachtet wird.

Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung werden anhand einer Checkliste als Teil der Due Diligence vor jeder Investition des Fonds bewertet. Zu diesen Verfahrensweisen gehören insbesondere solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften in den Portfoliounternehmen. Darüber hinaus wird der Fonds die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung in seinen Portfoliounternehmen während der Haltedauer regelmäßig überprüfen. Wenn der Fonds von schwerwiegenden Problemen diesbezüglich erfährt, wird er diese untersuchen und mit den Portfoliounternehmen an einer angemessenen Lösung arbeiten.

Aufteilung der Investitionen

Der Fonds investiert in vollem Einklang mit seiner Anlagestrategie und seinen Anlagebeschränkungen, d.h. er wird nur solche Investitionen tätigen, die mit seinen ökologischen und/oder sozialen Merkmalen in Einklang stehen. Der Fonds tätigt keine nachhaltigen Investitionen im Sinne von Art. 2 Nr. 17 der SFDR oder ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 3 der EU Taxonomie und beabsichtigt auch nicht, solche zu tätigen; daher wird kein Teil seiner Investitionen mit der EU Taxonomie konform sein.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Der Fonds hat ein erhöhtes Bewusstsein für die Auswirkungen von ökologischen und sozialen Merkmalen auf das Risikomanagement und damit auf das Wertpotenzial der Investitionen. Entsprechend überwacht der Fonds seine (bzw. die Einhaltung seiner) ökologischen und/oder sozialen Merkmale fortlaufend. Vor einer jeden Investition überprüft der Fonds für jedes (potenzielle) Portfoliounternehmen, ob dieses seine ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt. Während der Haltedauer überprüft der Fonds die Einhaltung seiner ökologischen und/oder sozialen Merkmale mittels Anwendung des Nachhaltigkeitsindikators ‚Keine Investitionen im Bereich von Investitionsausschlüssen‘ sowie mittels für jedes Portfoliounternehmen definierten ESG Performance Indikatoren, zu denen die Portfoliounternehmen regelmäßig berichten werden. Externe Überwachungsmechanismen sind nicht vorgesehen.

Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Der Fonds führt qualitative Bewertungen in Bezug auf seine ökologischen und/oder sozialen Merkmale durch. Eine erste Bewertung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale führt der Fonds im Rahmen seiner Due Diligence durch. Dabei werden neben den Investitionsausschlüssen und den Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung auch die einzelnen ESG-Kriterien abgefragt und bewertet. Diese Bewertung dient vor der Investition als Entscheidungsgrundlage, ob das Portfoliounternehmen die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds erfüllt. Gleichzeitig formt die Bewertung während der Haltedauer die Grundlage für die Messung und Überwachung, ob diese Merkmale auch kontinuierlich erfüllt werden. Mit dem Nachhaltigkeitsindikator ‚Keine Investitionen im Bereich von Investitionsausschlüssen‘ überprüft der Fonds die fortlaufende die Einhaltung seiner Investitionsausschlüsse und stellt diese während der gesamten Haltedauer sicher. Zudem werden innerhalb der ersten sechs Monate nach Beteiligungseingang für jedes Portfoliounternehmen ESG-Ziele und geeignete ESG Key Perfomance Indikatoren definiert, zu denen die Portfoliounternehmen während der Haltedauer gegenüber dem Fonds regelmäßig berichten. Entsprechend misst und bewertet der Fonds die Erreichung seiner ökologischen und/oder sozialen Merkmale fortlaufend.

Datenquellen und -verarbeitung

Um die vom Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu erreichen, wird von den (potenziellen) Portfoliounternehmen im Rahmen der vor jeder Investition durchgeführten Due Diligence eine Checkliste in Zusammenarbeit mit dem Fonds ausgefüllt. Darüber hinaus stellen die Portfoliounternehmen dem Fonds während der Haltedauer regelmäßige Berichte hinsichtlich des Nachhaltigkeitsindikators sowie der definierten ESG Key Performance Indikatoren zur Verfügung. Folglich bezieht der Fonds seine Daten ausschließlich von den (potenziellen) Portfoliounternehmen. Zudem werden von den Portfoliounternehmen rein qualitative Aussagen zu Umwelt- und Sozialaspekten sowie zu Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung verlangt, welche dann im Rahmen der Investitionsentscheidung und Monitoring-Prozesse berücksichtigt werden. Eine interne oder externe Überprüfung oder Verifizierung der erhaltenen Daten erfolgt bei Verdacht auf Fehldarstellungen.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Die ausschließlich von den (potenziellen) Portfoliounternehmen erhobenen Daten werden nur bei Verdacht auf Fehldarstellungen intern oder extern überprüft. Es kann daher nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass in bestimmten Fällen falsche Angaben unentdeckt bleiben. Weitere Beschränkungen, insbesondere im Hinblick auf die Genauigkeit der Daten und die Zuverlässigkeit der verwendeten Datenquellen, sind derzeit nicht abzusehen. Da die Investitionen des Fonds für einen Zeitraum von mehreren Jahren getätigt werden, ist der Fonds bemüht, eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zu seinen Portfoliounternehmen aufbauen und pflegen, um die Datenqualität zur Einhaltung der vom Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale sicherzustellen.

Sorgfaltspflicht

Um die vorgenannten ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu erreichen, wählt der Fonds seine Portfoliounternehmen während des Investitionsentscheidungsprozesses sorgfältig aus. Dabei führt der Fonds bei jedem (potenziellen) Portfoliounternehmen eine Due Diligence durch. Im Rahmen dieser Due Diligence überprüft der Fonds sorgfältig, wie sich eine Investition zu den vom Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmalen verhält. Hierbei werden vom Fonds sowohl Inklusions- (positives Screening mit Blick auf die ESG-Kriterien) als auch Exklusionsaspekte (negatives Screening mit Blick auf die Investitionsausschlüsse) sowie Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung in seinen Entscheidungsprozess einbezogen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Checkliste. Eine interne oder externe Überprüfung oder Verifizierung der im Rahmen der Due Diligence vom (potenziellen) Portfoliounternehmen erhaltenen Informationen erfolgt nur bei Verdacht auf Fehldarstellungen.

Mitwirkungspolitik

Der Fonds wird im Rahmen seiner ökologischen und sozialen Anlagestrategie die nachfolgenden Maßnahmen – unter Berücksichtigung der individuellen Umstände eines jeden Unternehmens – bei den Portfoliounternehmen zur Erreichung seiner ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergreifen:

  • Vertragliche Zielvereinbarungen mit den Portfoliounternehmen (die Portfoliounternehmen werden ihm Rahmen des Term Sheets oder der Beteiligungsverträge verpflichtet, ESG-Themen voranzutreiben);
  • ESG-Workshops innerhalb der ersten sechs Monate nach Beteiligungseingang mit externem, auf Nachhaltigkeitsberatung spezialisiertem Anbieter, sofern bei den Portfoliounternehmen ein solcher Workshop nicht bereits durchgeführt wurde;
  • Erarbeitung einer transparenten ESG-Strategie/Roadmap und Definition geeigneter ESG Key Performance Indikatoren; sowie
  • Ausübung von (Minderheits-)Gesellschafterrechten in den Portfoliounternehmen.

Der Fonds wird seine Mitwirkungspolitik regelmäßig überprüfen und, sofern erforderlich, anpassen. Zudem wird der Fonds mit individuellen Maßnahmen reagieren, sobald er von ESG-bezogenen Vorfällen oder Kontroversen auf Ebene der Portfoliounternehmen Kenntnis erlangt.

Bestimmter Referenzwert

Es wurde kein Index als Referenzwert für die mit dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale festgelegt.

Stand: 17.10.2023